Privates und öffentliches Baurecht
Das private Baurecht behandelt zum einen die vertraglichen Verhältnisse zwischen Auftraggebern und den engagierten Baubeteiligten, als auch die zur Vorbeugung und Beseitigung unzumutbarer Einwirkungen für anliegende Eigentumsbesitzer. Zu Baubeteiligten zählen alle Parteien, die auf direkter oder indirekter Weise am Bau beteiligt sind oder waren. Das beinhaltet beispielweise Bauunternehmen und Lieferanten, aber auch Sachverständige und weitere Vertragspartner. Hier werden Eigentümer, dessen Vertraglich vereinbarte Leistungen unzureichend oder fehlerhaft ausgeführt wurden, kompetent vertreten.
Wenn Sie Eigentümer eines anliegenden Grundstücks sind und Sie baurechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn haben, benötigen Sie ebenfalls einen qualifizierten Rechtsschutz, der kompetent im Bau- und Immobilienrecht ist. Hält Ihr Nachbar sich beim Bau nicht an gesetzliche Vorgaben oder verletzt weitere Ihrer Rechte, kann Ihr erfahrener Immobilienrechtsanwalt für Ihr Recht einstehen. Ob die Ruhezeiten nicht korrekt eingehalten wurden oder auf Ihrem Grundstück ohne Absprache gearbeitet oder gebaut wurde oder Veränderungen am Nachbargrundstück vorgenommen wurden, die Ihres betreffen: Wenn Sie Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn bezüglich einer Immobilie haben, benötigen Sie qualifizierten Rechtsbeistand.
Das öffentliche Baurecht beinhaltet die Zulässigkeiten und Grenzen, Rechtsvorschriften und die bestimmungsgemäße Nutzung von Grund und Boden. Es umfasst alle baurechtsrelevanten Vorschriften und Konfliktbereiche, die nicht zwischen Privaten Parteien stattfinden. Während das private Baurecht den Streit, zweier Privatpersonen behandelt, geht es beim öffentlichen Baurecht um rechtlichen Beistand gegenüber Staat und Gemeinde. Während Sie als Bauherr ein Interesse daran haben, möglichst uneingeschränkt auf Ihrem Grundstück zu handeln z.B. durch Bebauen, vertritt die Gemeinde die Interessen der Öffentlichkeit und achtet unter Anderem darauf, dass genügend Erholungsraum für die Bewohner gegeben ist, ausreichende Verkehrsanlagen vorhanden sind und die lokale Landschaft geschützt wird. Haben Sie eine baurechtliche Auseinandersetzung mit Ihrer Gemeinde, ist ein erfahrener Immobilienrechtsbeistand essenziell.
Im Rahmen des privaten oder öffentlichen Baurechts unterstützt Sie Ihr erfahrener Immobilienrechtsanwalt Boris Wienholz mit vielen Leistungen. Wenn Sie Unterstützung bei dem korrekten Ablauf von Baugenehmigungsverfahren benötigen, Baurechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn oder Probleme mit der Nichteinhaltung von vertraglich abgesprochenen Leistungen haben, bietet Ihnen Boris Wienholz einen professionellen Rechtsbeistand.
Und auch bei Streitigkeiten im öffentlichen Baurecht sind Sie mit Boris Wienholz bestens vertreten. Sollten Sie mit Gemeinde, Staat oder öffentlichen Einrichtungen Probleme im Bezug auf Ihr Bauprojekt haben, klären Sie diese mit der Hilfe Ihres Immobilienrechtsanwalts Boris Wienholz.
Herr Rechtsanwalt Wienholz ist ohne Fachanwalt für Baurecht oder Architektenrecht.

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